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Stiften

Eine Zustiftung oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Von Behring-Röntgen-Stiftung zu errichten, bietet Ihnen die Möglichkeit, nachhaltig Projekte in der Forschung und Lehre an den beiden medizinischen Fachbereichen der Philipps-Universität Marburg und der Justus-Liebig-Universität Gießen zu unterstützen.

Zustiftung

Wenn Sie keine eigene Stiftung gründen möchten, sich aber für die Universitätsmedizin in Marburg und Gießen einsetzen möchten, kommt eine Zustiftung für Sie in Frage.

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah verwendet werden muss, stocken Sie mit einer Zustiftung das Stiftungsvermögen der Von Behring-Röntgen-Stiftung auf. Da ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens für die Finanzierung von Projekten verwendet werden, ist Ihre Zustiftung dauerhaft wirksam.
Eine Zustiftung kann mit oder ohne Zweckbindung erfolgen. Wenn Sie keine Zweckbindung vereinbaren, wird mit Ihrer Zustiftung das Stiftungsvermögen der Von Behring-Röntgen-Stiftung erhöht. Die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens werden zeitnah dort eingesetzt, wo sie zur Unterstützung exzellenter Projekte oder zur Nachwuchsförderung  benötigt werden.

Mit einer Zweckbindung legen Sie fest, für welches Vorhaben Ihre Zustiftung einsetzt werden darf. Die Erträge aus Ihrer Zustiftung werden ausschließlich für die Finanzierung der Projekte mit den von Ihnen festgelegten Aufgaben oder der von Ihnen bestimmten Forschungsrichtung genutzt.

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Von Behring-Röntgen-Stiftung ist innerhalb kurzer Zeit einfach und kostenfrei zu errichten. Diese ist für Sie dann interessant, wenn Sie eine eigene Stiftung gründen möchten, die den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck fördert, aber die umfangreiche Verwaltung und das operative Geschäft einer Stiftung nicht selbst durchführen möchten. Als Stifter haben Sie den Vorteil, dass Sie sich dann ausschließlich auf Ihren Stiftungszweck fokussieren können.

Eine Treuhandstiftung kann bereits zu Lebzeiten errichtet werden. Bei einer treuhänderischen Stiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das Sie als Stifterin oder als Stifter der Von Behring-Röntgen-Stiftung als Treuhänderin zur Verwirklichung eines festgelegten Zwecks übertragen. Als Treuhänderin verwaltet die Von Behring-Röntgen-Stiftung das Vermögen Ihrer Treuhandstiftung und vertritt diese in allen Rechtsgeschäften. Die Treuhandstiftung gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen Treuhandvertrag, den Sie mit der Von Behring-Röntgen-Stiftung abschließen.

Als Stifterin oder Stifter bestimmen Sie den Förderzweck Ihrer Stiftung. Ihre Stiftung kann selbstverständlich Ihren Namen tragen.

 

Der Netter-Stiftungsfonds

Aktiver Einsatz für die Medizin von morgen

Im März 2014 haben die Eheleute Prof. Dr. Karl Joachim Netter (†) und Prof. Dr. Dr. Petra Netter einen Stiftungsfonds mit einem Kapital von 50.000 Euro unter dem Dach der Von Behring-Röntgen-Stiftung errichtet. Der Netter-Stiftungsfonds unterstützt wissenschaftliche Projekte, vergibt Stipendien, gewährt Sachmittel und fördert den internationalen wissenschaftlichen Austausch. 

Eine besondere Beziehung zu den beiden Medizinstandorten hat das Marburger Stifterpaar durch seine langjährigen Lehrtätigkeiten an den Universitäten in Gießen und Marburg. Der Arzneimittelforscher Prof. Dr. Karl Joachim Netter hatte von 1976 bis 1994 den Lehrstuhl für Pharmakologie und Toxikologie an der Philipps-Universität Marburg inne; Prof. Dr. Dr. Petra Netter war von 1979 bis 2002 Professorin für Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Im Mai 2022 wurde der Netter-Stiftungsfonds auf Wunsch des Ehepaars in eine Zustiftung überführt, um ganz die Aufgaben der Von Behring-Röntgen-Stiftung zu unterstützen. Zum Dank vergibt die Von Behring-Röntgen-Stiftung seit dem Wintersemester 2022 jedes Jahr ein Stipendium für Abiturbeste mit dem Namen Netter-Stipendium.

 

Wir beraten Sie gerne! Bitte sprechen Sie uns an:

Von Behring-Röntgen-Stiftung
Schloss 1
D-35037 Marburg
Tel.: 0049-(0)6421-2822331
info(at)br-stiftung.de

Spendenkonto

Volksbank Mittelhessen  
IBAN DE64 5139 0000 0147 1471 47
BIC   VBMHDE5FXXX