Forschungsprojekte
Antragsberechtigt sind Angehörige und Mitglieder der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg.
Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind Angehörige und Mitglieder der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg.
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