Forschungsprojekte
Antragsberechtigt sind Angehörige und Mitglieder der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg.
Gefördert werden:
Gemeinschaftsprojekte von Wissenschaftlern beider Standorte
Bei Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern wird vorausgesetzt, dass der Hauptantragsteller einem der o.g. Fachbereiche angehört und der überwiegende Teil der beantragten Fördermittel an den Standorten Gießen und Marburg verwendet wird.
Bewilligt werden maximal 300.000 Euro für insgesamt 3 Jahre.